Betreiber von Trinkwasseranlagen haben die Verpflichtung, mikrobiologische und hygienisch-chemische Untersuchungen durchzuführen. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Diese sieht eine regelmäßige Probenahme und Analyse des Wassers durch ein akkreditiertes Labor vor. Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Unsere erfahrenen Mitarbeiter unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Trinkwasserverordnung, insbesondere bei
- Legionellen und Großanlagen zur Trinkwassererwärmung,
- Trinkwasserbrunnen,
- Wasser in Dentaleinheiten (gemäß RKI-Empfehlung).
Wir bieten Ihnen aus einer Hand die Probenahme, Analytik und gegebenenfalls die Datenübermittlung an die Behörden. Auf Wunsch archivieren wir die Untersuchungsergebnisse für Sie.