Für Wasser in Dentaleinheiten von Zahnarztpraxen gelten die strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Dennoch kann es unter Umständen zu einer Besiedlung des Systems mit Keimen kommen. Deshalb sieht das Robert-Koch-Institut (RKI) weitere Labor-Kontrollen vor. Dementsprechend sind folgende mikrobiologische Werte jährlich zu erheben:
- Die Koloniezahl bei 36°C nach Anlage 1 Nr. 5 TrinkwV,
- die Koloniezahl von Legionellen.
Angeraten ist laut RKI zudem eine Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa, die besonders für immunsupprimierte Patienten eine Gefahr darstellen können.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie im Hinblick auf die Probenahme und stellen Ihnen die erforderlichen sterilen Entnahmematerialien zur Verfügung.
Unser Wasserlabor ist vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt als Untersuchungsstelle anerkannt und führt die Untersuchungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch.