Schwimm-/Badebecken

Die Betreiber von öffentlichen Schwimm- und Badebecken haben sicherzustellen, dass durch das Wasser keine Schädigung der menschlichen Gesundheit eintreten kann. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”. Die praktische Umsetzung regelt die Norm DIN 19643-1. Die entsprechenden Untersuchungen führen unsere qualifizierten Mitarbeiter für Sie durch, insbesondere:

  • hygienisch chemisch: Trübung, Geruchsschwellenwert, pH-Wert, freies Chlor, gebundenes Chlor, Oxidierbarkeit, Nitrat, Eisen, Mangan, Aluminium,
  • mikrobiologische Beschaffenheit: E.coli, Koloniezahl bei 36°C, Pseudomonas aeruginosa.

Die Überprüfung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt und wird in der Regel monatlich durchgeführt.

Unser Wasserlabor ist vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt als Untersuchungsstelle anerkannt und führt die Untersuchungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch.